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Haftpflichtschaden

Wir erstellen ein Schadengutachten nach Verkehrsunfällen. Dieses Gutachten dient zur Regulierung der Schäden durch die Versicherung des Verursachers. Unser Honorar, wird in der Regel von der Versicherung übernommen.

Schadenskalkulation bei Bagatellschaden

Bis zu einer Schadenshöhe von ca. 750 € netto werden in der Regel keine Gutachten erstellt, da die Versicherungen die Sachverständigenkosten ohne vorherige Absprache nicht übernehmen. Um Ihre Ansprüche gegenüber dem Schädiger bzw. der Versicherung des Schädigers trotzdem geltend machen zu können, benötigen Sie einen Kostenvoranschlag der Werkstatt, oder eine Schadenskalkulation von einem Sachverständigen Ihrer Wahl. In diesem Fall erstellen wir Ihnen ein Gutachten zum Preis eines Kostenvoranschlags.

Unser Tipp: Eine Schadenshöhe von ca. 750 € ist bei modernen Fahrzeugen auch bei einem kleinen Verkehrsunfall relativ schnell erreicht. Oft werden versteckte Schäden am Fahrzeug durch den Besitzer nicht erkannt. Sprechen Sie auch in solchen Fällen mit einem KFZ-Sachverständigen Ihres Vertrauens.

Ihr Vorteil: Durch fundierte Schadensaufnahme trifft der Sachverständige alle beweissichernden Maßnahmen. Im Streitfall haben Sie die nötigen Beweise. Mit diesen können im Gerichtsverfahren auch Unfallanalysen erstellt werden.

Kaskoschaden

Gerne erstellen wir auch ein Gutachten nach einem Kaskoschaden. Unser Honorar rechnen wir mit Ihnen ab. Bitte lassen Sie sich für das Gutachten und die Kosten eine Freigabe durch Ihre Kaskoversicherung geben. Bei Vorlage dieser Freigabe rechnen wir dann auch gerne direkt mit Ihrer Versicherung ab. (Bei Kaskoschäden bis € 1.500,- wird es von Versicherern gerne gesehen, dass ein Kurzgutachten erstellt wird. Wenn Sie das Ihrem Kaskoversicherer telefonisch anbieten, werden Sie in aller Regel eine Kostenübernahmeerklärung bekommen.

In der Regel werden im Kaskoschadenfall nur die reinen Reparaturkosten ersetzt. Welche Reparaturen notwendig und auf den Unfall zurückzuführen sind, kann nur ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger zuverlässig feststellen. Kommen Sie auf uns zu – auf unsere Einschätzung ist Verlass! Die Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherunggreifen bei einem Unfallschaden an ihrem Fahrzeug, wie zum Beispiel:

  • Selbstverschuldeter Unfall

  • Fahrerflucht

  • Unfall mit Wild

  • Glasbruchschäden

  • Diebstahlschäden

  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung usw.

  • Einbruch